Aktualisierung zur Notbetreuung

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Liebe Eltern,

ab dem 23. März wird die bestehende Regelung zur Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März bis einschließlich 19. April wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung (Kids) im Rahmen der tariflichen Bestimmungen geleistet.

Sollten Sie jetzt die Notbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte umgehend mit uns telefonisch Kontakt auf (Handy Schulleitung: 0170/2252058).

Laden Sie bitte die Bescheinigung des Arbeitgebers herunter und lassen Sie diese von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Weiterhin benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsformular. Beides finden sie hier.

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